Eyecatcher Gemeinnützige Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen

Aufgrund der Nähe zwischen gemeinnütziger Einrichtungen in der Besteuerungssystematik zu den öffentlichen Einrichtungen haben wir uns von Beginn an in dieser Kanzlei das Ziel gesetzt, auch gemeinnützige Einrichtungen in umfangreichem Maße zu beraten, da hier in den vergangenen Jahren ein Hauptprüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung gelegen hat.

Dabei ist es unser Ziel die steuerlichen Möglichkeiten für gemeinnützige Einrichtungen im rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen und hierbei zufriedenstellende Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen.

Sofern Sie erstmalig in eine Betriebsprüfung involviert sind, stehen wir Ihnen gerne als Begleiter zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen, um hier einen möglichst schadlosen Ausgang der Betriebsprüfung für Sie zu gewährleisten.