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Jahresabschluss

Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres sind Freiberufler, Gewerbetreibende und Gesellschaften verschiedenster Rechtsformen aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.

Dabei dient der Jahresabschluss als externe Rechnungslegung nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, sondern ist auch ein wichtiges Instrument der internen Rechnungslegung, aus dem sich unternehmerisch notwendiges Handeln ableiten und früh erkennen lässt. Darüber hinaus kann der Jahresabschluss als Aufhänger für die gestaltende Steuerberatung dienen.

Der Jahresabschluss besteht je nach Art des Unternehmens aus:

  • Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Bilanzbericht, inkl. Anhang und Lagebericht

Des Weiteren werden im Rahmen des Jahresabschlusses folgende Leistungen von uns erbracht:

  • elektronische Übermittlung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)
  • Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger

Bei der Jahresabschlusserstellung betreuen wir derzeit insbesondere Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ihren Betrieben gewerblicher Art.

Wir erstellen auch gerne Ihren Jahresabschluss auf Grundlage der laufenden Buchhaltung. Ob Sie die Buchhaltung selbst erledigen oder ob Sie die Buchhaltung durch uns erstellen lassen, spielt hierbei keine Rolle. Wir achten durch intensive, laufende Weiterbildung der Mitarbeiter auf eine hohe Qualität und damit auf die Zufriedenheit unserer Mandantschaft.