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Lassen Sie uns effiziente Prozessabläufe für Ihr Unternehmen schaffen – mit Hilfe von Digitalisierung. In der heutigen Zeit ist gegenseitiges Vertrauen für eine professionelle und effiziente Zusammenarbeit unabdingbar. Das Vertrauen als Ihre Kanzlei für Steuerberatung möchten wir durch Eigenschaften wie Verlässlichkeit, Kompetenz, Flexibilität und Innovation gewinnen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen persönlich und stets kompetent als starker Partner zur Seite.

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Ihr Team StB IR

Spendenaufruf Überflutungskatastrophe

Liebe Mandanten,
liebe Freunde der Kanzlei,
liebe Mitbürger und liebe Menschen in aller Welt,

wir haben in den letzten Tagen zum einen seit der Sintflut sehr viel Leid aber auch sehr viel Hilfsbereitschaft in Eschweiler und Umgebung erfahren. Da das Leid kaum zu stillen ist, haben wir uns entschlossen, durch ein Spendenkonto, welches wir transparent und offenhalten, eine entsprechende Unterstützung von Privatpersonen und Geschäftsleuten zu ermöglichen, die durch die Sintflut in Eschweiler und Stolberg und darüber hinaus erheblichen Schaden erfahren haben.

Unser Anliegen ist hierbei, einzelne Schicksale zu unterstützen und Hilfestellung bieten zu können. Da wir hierfür auf Unterstützung von allen angewiesen sind, möchten wir Euch daher bitten, uns durch Zuwendungen auf das Konto bei der Raiffeisenbank Eschweiler unter der IBAN DE 5039 3622 5422 0062 6020 zu unterstützen.

Wir garantieren, dass wir die Verwaltung des Geldes und die Weitergabe des Geldes an Betroffene durch Eigenleistung sichern und keinerlei Verwaltungskosten entstehen.

Dies ist uns wichtig, da bei vielen Spendenkonten einfach hohe Verwaltungskosten entstehen, die dann die Spendengelder tatsächlich belasten. Außerdem sichern wir zu, dass jeder Zuwender eine entsprechende Spendenbescheinigung erhält, da wir die Zuwendung zunächst über den Verein Rhenania Lohn abwickeln und später über eine gestern neu gegründete Stiftung, unter dem Arbeitstitel „Zukunft Euregio“ fortführen werden.

Wir werden zum einen die Projekte, die wir unterstützen, hier immer wieder veröffentlichen und zum anderen wollen wir auch offen sein für Hinweise, wo es besonderes Leid zu unterstützen gilt.

Derzeit liegen uns mehrere Schicksale vor, die wir in besonderer Weise unterstützen wollen. Zum einen handelt es sich hierbei um Geschäftsleute, die nahezu alles verloren haben und in Eschweiler und Stolberg nicht über eine entsprechende Elementarversicherung verfügten, da diese in diesen Gebieten nahezu unbezahlbar ist.

Zum zweiten handelt es sich um Familien, die derzeit obdachlos sind, da sie aufgrund des Hochwassers alles verloren haben und hier dringend Unterstützung brauchen, um einen Haushalt überhaupt wieder bestreiten zu können.

Wir sind zum einen dankbar für jede Spende, die unser Projekt hier unterstützt und zum anderen auch für jeden Hinweis, der bei uns zum Zweck der Unterstützung bedürftiger Personen, Unternehmen oder Familien eingeht. Wir sind sehr dankbar für die bereits entgegengebrachte Hilfsbereitschaft und vertrauen darauf, dass weitere Menschen bereit sind, dieses Vorhaben zu unterstützen und danken bereits heute für die Unterstützung. Ab morgen werden wir dann damit beginnen, Einzelschicksale hier vorzustellen und gezielt um deren Unterstützung bitten.

Nur gemeinsam schaffen wir das.


Unseren Spendenaufruf finden Sie auch als PDF-Dokument hier als Download.

Aktuelle Hinweise zur Überbrückungshilfe III

Bald kann die Überbrückungshilfe III für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe startet voraussichtlich im März 2021.

Wir haben Ihnen hier einmal die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

  • Alle Unternehmen mit mehr als 30% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 können die Überbrückungshilfe III erhalten.
  • Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am prozentualen Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Referenzmonat in 2019. Es können bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet werden.
  • Bei Zuschüssen von insgesamt bis zu 1 Million Euro ist kein Nachweis von Verlusten notwendig. Bisherige Beihilfen aus anderen Programmen werden jedoch auf die Obergrenze angerechnet.
  • Für alle antragsberechtigten Unternehmen wird es Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat geben. Diese werden voraussichtlich ab Februar 2021 ausgezahlt.
  • Außerdem werden weitere Kostenpositionen anerkannt:
    • Einzelhändler können Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten geltend machen.
    • Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden.
    • Für diejenigen Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbstständige, gibt es Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten. Diese können nun mehr Kosten ansetzen.
  • Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) in Höhe von maximal 7.500 Euro ansetzen.

Sobald die Antragsstellung im Februar 2021 startet können Sie Anträge über Ihren prüfenden Dritten, also z.B. Ihren Steuerberater stellen.