Eyecatcher Steuererklärung

Steuererklärung

Mit zwei Steuerberatern, einem Steuerfachwirt und zwei Steuerfachangestellten im Veranlagungsbereich ist die Kanzlei bestens aufgestellt. Durch ständige Weiterbildung sind die Mitarbeiter in diesem Bereich sehr gut geschult und immer auf dem neuesten Stand. Dies ist uns ein großes Anliegen, da wir gerade in diesem Bereich dem immer schneller vorangehenden gesetzlichen Wandel gerecht werden wollen.
 

Einkommensteuer

Sollten Sie Einkünfte aus Gewerbetrieb (§15 EStG), Selbständiger Tätigkeit (§18 EStG), Nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) erzielen, so erstellen wir alle notwendigen Deklarationen für Sie.

Wir sind an Ihrer Seite:

Egal, ob bei Ihnen eine „einfache" Arbeitnehmerveranlagung oder eine komplexe Einkommensteuererklärung erstellt werden muss.

 

Körperschaftsteuer

Sie sind eine juristische Person und haben Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen? Dann sind Sie bei uns richtig, egal ob es sich um eine GmbH, eine AG, einen Verein oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

 

Digitale Zusammenarbeit

Auch für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen haben wir Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz oder Sitz nicht bei uns in der Nähe haben, spielt dies für eine gute Zusammenarbeit keine Rolle mehr! Weitere Informationen zur digitalen Zusammenarbeit finden Sie in unserem geschützen Mandantenbereich oder direkt bei einem Gespräch mit uns.